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E-Auto-Förderung 2026
Jetzt mit bis zu 6.000 EUR¹ von der staatlichen E-Auto-Förderung profitieren.

Energieverbrauch Toyota C-HR+ Teamplayer Elektromotor 165 kW (224 PS), Batterie 77 kWh, Automatik, kombiniert: 13.4 kWh/100 km; CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/km; CO2-Klasse A; elektrische Reichweite (EAER): 607 km und elektrische Reichweite innerorts (EAER City): 836 km.
Energieverbrauch Toyota Urban Cruiser Comfort, Elektromotor 106 kW (144 PS), Batterie 49 kWh, kombiniert 14,9 kWh/100 km, CO2-Emissionen (kombiniert): 0 g/km, CO2-Klasse: A.
Hyundai INSTER Select 71 kW (97 PS) Batterie 42 kWh: Energieverbrauch kombiniert: 14,3 kWh/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 0 g/km; CO₂-Klasse: A.
Elektrische Reichweite bei voller Batterie nach WLTP: 327 km
Hyundai KONA Elektro Select 99 kW (135 PS) Batterie 49 kWh: Energieverbrauch kombiniert: 14,6 kWh/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 0 g/km; CO₂-Klasse: A. Elektrische Reichweite bei voller Batterie nach WLTP: 380 km

Die staatliche Förderung für Elektroautos ist zurück

Die Bundesregierung hat 2026 wieder eine staatliche Förderung für Elektro- und Plug-in-Hybridautos¹ eingeführt. Nach aktuellem Stand soll die neue E-Auto-Prämie stärker sozial ausgerichtet sein und Haushalte entlasten, für die der Umstieg auf ein Elektrofahrzeug bislang finanziell kaum möglich war. Die gesetzliche Ausgestaltung seitens des Staats steht noch aus

Schon gewusst? Am 19.01.2026 wurde die Förderung für Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge¹ bekanntgegeben.

Förderfähige Modelle

In welcher Höhe wird gefördert?

Bei Anschaffung eines rein batterieelektrischen Fahrzeugs:

Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren Haushalt mit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren
85.001 bis 90.000 Euro nicht förderfähig nicht förderfähig 4.000 Euro
80.001 bis 85.000 Euro nicht förderfähig 3.500 Euro 4.000 Euro
60.001 bis 80.000 Euro 3.000 Euro 3.500 Euro 4.000 Euro
45.001 bis 60.000 Euro 4.000 Euro 4.500 Euro 5.000 Euro
bis 45.000 Euro 5.000 Euro 5.500 Euro 6.000 Euro

Bei Anschaffung eines förderfähigen Plug-in-Hybrids:

Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren Haushalt mit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren
85.001 bis 90.000 Euro nicht förderfähig nicht förderfähig 2.500 Euro
80.001 bis 85.000 Euro nicht förderfähig 2.000 Euro 2.500 Euro
60.001 bis 80.000 Euro 1.500 Euro 2.000 Euro 2.500 Euro
45.001 bis 60.000 Euro 2.500 Euro 3.000 Euro 3.500 Euro
bis 45.000 Euro 3.500 Euro 4.000 Euro 4.500 Euro

Quelle (externer Link): Bundesumweltministerium (Stand 19.01.2026)

Häufig gestellte Fragen

Die Förderung beträgt bei vollelektrischen Fahrzeugen mindestens 3.000 Euro, bei Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen mindestens 1.500 Euro.

Haushalte mit Kindern unter 18 erhalten pro Kind 500 Euro, maximal jedoch 1.000 Euro extra.

Haushalte mit weniger als 60.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr erhalten zusätzlich 1.000 Euro Zuschuss, bei weniger als 45.000 Euro sind es noch einmal 1.000 Euro extra – also maximal 6.000 Euro bei vollelektrischen Fahrzeugen und maximal 4.500 Euro bei Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen.

  • Voraussetzung für die Förderung ist ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von maximal 80.000 Euro pro Jahr. Diese Grenze erhöht sich für Familien mit Kindern unter 18 Jahren pro Kind um 5.000 Euro und maximal um 10.000 Euro.
  • Die Förderung beträgt bei vollelektrischen Fahrzeugen mindestens 3.000 Euro, bei Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen mindestens 1.500 Euro.
  • Haushalte mit Kindern unter 18 erhalten pro Kind 500 Euro, maximal jedoch 1.000 Euro extra.
  • Haushalte mit weniger als 60.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr erhalten zusätzlich 1.000 Euro Zuschuss, bei weniger als 45.000 Euro sind es noch einmal 1.000 Euro extra – also maximal 6.000 Euro bei vollelektrischen Fahrzeugen und maximal 4.500 Euro bei Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen.
  • Der Fahrzeugpreis spielt bei dieser Förderung keine Rolle. Der Zuschuss ist für alle Modelle gleich hoch.
Details dazu und zum Antragsprozess folgen im Rahmen der Förderrichtlinie. Die Antragsstellung für die Prämie erfolgt aber erst nach der Zulassung des Fahrzeugs. Entscheidend für die Förderung ist das Datum der Zulassung, nicht der Bestellzeitpunkt.

Für Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge beträgt der Zuschuss mindestens 1.500 und maximal 4.500 Euro, sofern die CO₂-Emissionen einen Wert von 60 g CO₂/km nicht überschreiten oder die elektrische Reichweite mindestens 80 Kilometer beträgt.

Ja. Voraussetzung ist ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von maximal 80.000 Euro. Diese Grenze erhöht sich pro Kind unter 18 Jahren um 5.000 Euro auf bis zu 90.000 Euro.

Zusätzlich gibt es eine soziale Staffelung: Haushalte mit weniger als 60.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr erhalten zusätzlich 1.000 Euro Zuschuss, bei weniger als 45.000 Euro im Jahr sind es noch einmal 1.000 Euro extra.

Ja, die Mindesthaltedauer bei Kauf und Leasing beträgt 36 Monate ab der Erstzulassung. Die Förderung richtet sich gezielt an Privatpersonen, die ein Fahrzeug tatsächlich im Alltag nutzen wollen. Ohne Haltedauer könnten z. B. Autos mit Förderung gekauft und sofort mit Gewinn weiterverkauft werden.

Ja. Die Förderung richtet sich explizit an Privatkundinnen und Privatkunden. Für Geschäfts- und Flottenkunden gibt es andere Kaufanreize.

Für diese Gruppen gilt nicht die Kaufprämie, aber sie profitieren weiterhin von steuerlichen Vorteilen wie:

  • 0,25-%-Versteuerung für E-Dienstwagen
  • Kfz-Steuerbefreiung bis 2035
  • 75 % Sonderabschreibung für E-Firmenwagen (bei Kauf/Finanzierung)
Die Antragstellung muss spätestens ein Jahr nach der Zulassung erfolgen. Bei Anträgen zum Jahresende 2026 kann sich die Auszahlung ins nächste Jahr verschieben.
Die Förderung beeinflusst die Kfz-Steuer nicht. Alle vollelektrischen Toyota, Hyundai, SEAT und CUPRA Modelle sind bis 2035 von der Kfz-Steuer befreit (max. zehn Jahre ab Erstzulassung).
Das Leasing von Neufahrzeugen ist ausdrücklich förderfähig. Abhängig von Einkommen und Haushaltsgröße können Zuschüsse von bis zu 6.000 Euro gewährt werden. Für Leasing gelten dieselben Förderbeträge und Voraussetzungen wie beim Fahrzeugkauf. Der Förderantrag wird vom Leasingnehmer gestellt. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug auf den Leasingnehmer zugelassen wird und die Mindesthaltedauer von drei Jahren eingehalten wird.

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Ali Topaloglu
Verkaufsberater